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Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. Die gesetzliche Krankenversicherung
übernimmt die Kosten für folgende drei Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Ich kann mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Beihilfe und Privatversicherungen (PKV) abrechnen. Zunächst wird in bis zu max. 5 Sitzungen die Diagnose, die Indikation, der Behandlungsumfang und die Frequenz geklärt. Für die weitere Kostenübernahme wird ein Antrag an die Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Zur Beantragung müssen Sie einen Konsiliarbericht über den somatischen Befund bei einem Arzt einholen. Die entsprechenden Formulare für die GKV stelle ich zur Verfügung. Beihilfeversicherte erhalten die Formulare bei der für Sie zuständigen Stelle. Privatversicherte müssen sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Tarifbestimmungen und die Erstattung der Therapiekosten informieren. Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung in Orientierung am GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) nach schriftlicher Vereinbarung. Dies gilt auch für Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen (z. B. Paarberatung, Coaching). Als gesetzlich Versicherter bringen Sie bitte zu Beginn der Behandlung und in jedem neuen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte mit. In der Regel findet in einer psychotherapeutischen Behandlung eine Sitzung von 50 Min. wöchentlich oder 14tägig statt. Die Gesamtdauer einer Therapie ist sehr unterschiedlich. Absprachen und gemein- same Verantwortung kennzeichnen den Verlauf einer Therapie. Offenheit und Zuverlässigkeit sind daher wichtige Voraussetzung. So sollte auch die Beendigung einer Therapie in gegenseitiger Absprache erfolgen. |